
Hiermit möchten wir Sie daran erinnern, wie wichtig die lückenlosen, d.h. Jährlichen Einträge in Ihrem Bonusheft sind, da sich schon nach 5 Jahren Ihr Festzuschuss zum Zahnersatz um 20 Prozent erhöht. Dies gilt für alle Arten von Zahnersatz, von einer Teilkrone bis hin zum aufwendigen kombinierten Zahnersatz.
Beim Nachweis von 10 Jahren lückenloser Einträge der Vorsorgeuntersuchungen, die übrigens auch nicht der Praxisgebühr unterliegen (!), erhöht sich der Festzuschuss Ihrer Krankenkasse um 30 Prozent.
Wichtig: Das Jahr, in dem die Behandlung stattfindet, also das aktuelle Jahr zählt allerdings nicht mit.
Der „normale“ Festzuschuss macht etwa die Hälfte der Kosten für eine „Regelversorgung“ aus.
Beispiel:
Der Festzuschuss für eine Krone beträgt € 125,40. Mit einem Bonus von 20% beträgt der Zuschuss € 150,48 und mit dem vollen Bonus von 30% sogar € 163,02.
Ihr persönliches Bonusheft erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis als Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchungen, die Sie nach dem 18. Geburtstag wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr haben durchführen lassen. Außerdem muss der Gebisszustand regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen.
Wir empfehlen jeweils eine Kontrolluntersuchung in jedem Kalenderhalbjahr auch bei zahngesunden Erwachsenen in Verbindung mit jeweils einer professionellen Zahnreinigung (PZR) in Ihrer Zahnarztpraxis; bei Zahnfleischproblemen oder Kariesanfälligkeit besser häufigere Zahnreinigung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt.
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