Erstattungsprobleme bei PKV und Beihilfe

Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) stellt in der aktuellen Ausgabe 01.2013 seines Journals für die implantologische Praxis BDIZ EDI konkret ausführlich und mit vielen graphischen Darstellungen die Resultate seiner insgesamt dritten Mitgliederumfrage (2003, 2007, 2012) zum Erstattungsverhalten privater Krankenversicherungsunternehmen vor.

Ergebnisse der jüngsten Mitgliederbefragung des BDIZ EDI mit PKV-Ranglisten

Erstmalig wurde dieselbe Thematik auch auf die Beihilfestellen extendiert. An der Beantwortung der Umfrage beteiligten sich 195 BDIZ EDI-Mitglieder, die Auswertung und redaktionelle Aufbereitung lag in den Händen des Justitiars des BDIZ EDI, Prof. Dr. Thomas Ratajczak (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht / Sindelfingen). Folgende Fragestellungen wurden beleuchtet:

  • Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit von implantatgetragenem Zahnersatz
  • Bestreiten der Abrechenbarkeit von Leistungen
  • Ablehnung von Begleitmaßnahmen in der Implantologie
  • Streichung oder Kürzung von Nebenleistungen und Zahntechnik
  • Kürzung von Rechnungen ab einer bestimmten Rechnungshöhe
  • Unterschiede bei Kürzungen GOZ 1988 und GOZ 2012
  • Besonders restriktive und besonders kooperative PKV-Versicherer

Wir geben hier einen ausschnittweisen Einblick in die Beantwortung der Fragen 1 und 7:

Frage 1: Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit von implantatgetragenem Zahnersatz durch die PKVen in den Jahren 2011 bis Mai 2012:

„Die Frage 1 bestand 2012 aus vier Teilfragen. Gefragt wurde zunächst, ob es im Zeitraum 2011 bis Mai 2012 oft, selten oder nie zur Ablehnung von Implantatbehandlungen durch die Sachbearbeiter der PKVen kam. Die Frage deckt sich weitgehend mit den vergleichbar formulierten Fragen der Umfragen 2003 und 2007 […]

Gefragt wurde nach 3 Kategorien

  • gänzliche Ablehnung
  • teilweise Ablehnung
  • alternative Behandlungsvorschläge

[…] Der Anteil der gänzlich ablehnenden Versicherungsantworten hat sich deutlich reduziert. Das dürfte damit zusammenhängen, dass die Konsequenzen der Entscheidung des BGH vom 12. März 2003 – IV ZR 278/01 – mittlerweile von den Versicherungen akzeptiert werden, nachdem die Versuche, über den Gesetzgeber (Reform des Versicherungsvertragsrechts zum Jahre 2008) eine Änderung derselben zu erreichen, gescheitert waren. Die Zahl der teilweise ablehnenden Antworten hat dagegen auf einem hohen Niveau noch leicht zugelegt. Die dritte Gruppe der Antworten, die durch das Unterbreiten von alternativen Behandlungsvorschlägen einen ziemlich weitgehenden Eingriff in die zahnmedizinische Indikationsstellung bedeutet, nimmt 2012 […] dagegen deutlich ab, was als erfreuliches Zeichen zu werten ist […]“

Frage 7: Der PKV-Verband hat aktuell 43 ordentliche, 5 außerordentliche Mitgliedsunternehmen und 2 verbundene Einrichtungen. Welche Unternehmen fielen Ihnen in der Zeit seit Anfang 2011 bis Mai 2012 besonders negativ oder besonders positiv auf (Mehrfachnennungen möglich)?

Die Antworten zu dieser Frage sind nur im Sinne einer gewissen Tendenz, also mit großer Vorsicht, zu interpretieren.

„Die „Rangliste“ der negativ auffallenden PKVen führen an:

Platz 1: Bayerische Beamtenkrankenkasse
Platz 2: Allianz
Platz 3: DKV
Platz 4: AXA
Platz 5: HUK-Coburg

Die „Rangliste“ der positiv auffallenden PKVen führen an:

Platz 1: Central
Platz 2: Gothaer
Platz 3: INTER
Platz 4: Barmenia
Platz 5: Debeka […]“

Quelle: BDIZ EDI konkret (Journal für die implantologische Praxis) des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI), Ausgabe 01.2013, Seite 10 bis 35

(Die Veröffentlichung dieses Artikels erfolgt mit freundlicher Genehmigung von © www.adp-medien.de.)

Zahnärztlicher Notdienst

Anrufbeantworteransage über diensthabende Zahnärzte.
Festnetz: 0,14 € / Min.;
Mobilfunk: max. 0,42 € / Min.

Zahnärzte in Oberhausen

Wir sind für Sie da

Unsere Partner