
Über die Festzuschuss-Regelung hinaus gibt es noch die Härtefall- und die gleitende Härtefall-regelung bei der Bezuschussung eines neuen Zahnersatzes.
Studenten, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten oder Patienten mit niedrigem Einkommen bekommen in vielen Fällen den doppelten Festzuschuss für eine Regelversorgung beim Zahnersatz. Häufig übernehmen die Krankenkassen, wenn eine „unzumutbare Belastung“ vorliegt sogar die Gesamtkosten, also 100%.
Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, wenn Ihre monatlichen Bruttobezüge unter einer bestimmten Grenze liegen:
- Alleinstehende 1.050,- €
- mit einem Angehörigen 1.443,75 €
- jeder weitere Angehörige zusätzlich 262,50€
Aber auch wenn Ihr Einkommen nur geringfügig über den angegebenen Grenzwerten liegt, so sollten Sie ein Gespräch über die gleitende oder individuelle Härtefallregelung mit Ihrer Krankenkasse nicht scheuen.
Wichtig:
Wer von der Zuzahlung zu Arznei- und Heilmitteln befreit ist, fällt nicht automatisch unter die Härtefallregelung bei Zahnersatz. Für die Versorgung mit Zahnersatz ist immer eine gesonderte Antragstellung (mit Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes) und Prüfung erforderlich.
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