Leitlinie zur Wasserhygiene in ZA-Praxen – Umfangreiche Informationen und Empfehlungen

Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) hat eine Leitlinie unter dem Titel „Hygienische Anforderungen an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten" (S2k-Empfehlung) ins Netz gestellt.

Eine Downloadmöglichkeit ist hier eingerichtet.

Die Leitlinie richtet sich explizit an alle in der Zahn-, Mund und Kieferheilkunde Tätigen. Sie soll für den Zahnarzt als Anwender Möglichkeiten aufzeigen, wie die hygienischen Anforderungen der KRINKO-Empfehlung an die mikrobiologische Qualität des Wassers erhalten bzw. (bei kontaminierten Einheiten) erreicht werden können. Sie dient aber auch zur Information der Hersteller von Dentaleinheiten und der Hersteller von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. –verfahren. Denn die Konstruktion und Installation der durch die Dentalindustrie angebotenen Behandlungseinheiten hat im täglichen Betrieb eine Umsetzung der KRINKO-Empfehlung zu gewährleisten.

Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:

  • Mikroorganismen in den Wasser führenden Systemen: Biofilme, Legionellen
  • Anforderungen an die Wasserqualität bei der Behandlung von Patienten mit und ohne erhöhtes Infektionsrisiko
  • Eingriffe, die eine Wasserkühlung erfordern
  • Installation einer neuen Behandlungseinheit – Empfehlungen für den Anwender: Trinkwasserinstallation, Erstmalige Inbetriebnahme, Betrieb einer Behandlungseinheit, Spülen der Wasser führenden Systemen
  • Retrograde Kontamination
  • Betriebswasserkonditionierung / Desinfektion dezentral, Zentrale Desinfektionssysteme, Intensivdesinfektion oder Sanierung, Biofilmreduktion („Biofilm Removing“)

Ein Kapitel beschäftigt sich zudem mit der Prüfung der Wasserqualität in der Behandlungseinheit. Darin heißt es u.a.:

„Damit liegt die Entscheidung zur mikrobiologischen Untersuchung des Wassers der Dentaleinheit in der Verantwortung des Betreibers. Mikrobiologische Testungen eröffnen dem Betreiber eine wichtige Einschätzung der Wirksamkeit der Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen zur Einhaltung einer mikrobiologisch unbedenklichen Wasserqualität in seiner Praxis. Liegen keine Anhaltspunkte für Mängel vor, erscheint ein Intervall von 12 Monaten sinnvoll. Jeglicher Verdacht auf eine Wasser bedingte Infektion durch zahnärztliche Behandlung muss jedoch eine anlassbezogene Nachuntersuchung nach sich ziehen (KRINKO 2006, Kat. IV). Die mikrobiologische Überprüfung (eine Entnahmestelle pro Behandlungseinheit wurde von der KRINKO [32] als ausreichend angesehen) umfasst die Bestimmung der Koloniezahl bei 36 Grad C sowie die Bestimmung von Legionellen durch ein Labor mit entsprechender Erfahrung. Die Entnahme der zu untersuchenden Probe erfolgt nach Ablaufen des Wassers über einen Zeitraum von 20 Sekunden und sollte durch geschultes Personal durchgeführt werden (Kat. III)“.

Quelle: DGZMK-Leitlinie

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