Überarbeitete Leitlinie der ZZQ
Die Aktualisierung der Leitlinie wurde im Auftrag der DGZMK und des ZZQ von Prof. Dr. Dr. Martin Kunkel durchgeführt und in strukturierten Konsensusverfahren mit Fachgesellschaften und Verbänden abgestimmt. Es stehen drei verschiedene Fassungen zur Verfügung:
- Kurzversion für Zahnärzte
- Langversion für Zahnärzte
- Patienteninformation
ZZQ: „Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für angemessene ärztliche bzw. zahnärztliche Vorgehensweisen bei Präventionsmaßnahmen und speziellen gesundheitlichen Problemen. Sie stellen einen durch definiertes, transparent gemachtes Vorgehen erzielten Konsens mehrerer Experten aus verschiedenen Fachbereichen und/oder Arbeitsgruppen dar.
Leitlinien sind für Zahnärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung. Sie sind Orientierungshilfen im Sinne von „Handlungs- und Entscheidungs-korridoren“ und sie sind Instrumente der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements. Sie sollen Behandlungsrisiken minimieren und zu einer wissenschaftlich begründeten, ärztlichen Vorgehensweise motivieren und zugleich die Bedürfnisse und Einstellungen der Patienten berücksichtigen….“
Quellen: ZZQ; zm online am 13. Februar 2013
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