Bürgerversicherung – eine gute oder schlechte Idee?

Seit 1989 kämpft die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) - als unabhängiger, gemeinnütziger Verein - für ein effektiveres, besseres und bezahlbares Gesundheitssystem in Deutschland, das Bürgern und allen Akteuren im Gesundheitswesen zu Gute kommt.

Analyse der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP)

Ein Kampf, in dem „dicke Bretter gebohrt werden müssen“ – denn hier stehen sich viele gegensätzliche Interessen im Weg und verhindern ein für alle Beteiligten effektives Gesundheitswesen.

Heute ein Thema, das uns im anstehenden Wahlkampf häufiger begegnen wird: die Bürgerversicherung.

Die Fakten

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat ein Finanzierungsproblem. Die Beiträge der Pflichtversicherten werden berechnet vom Arbeitseinkommen. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es aber in Zukunft weniger Arbeitnehmer geben – und damit weniger Geld in der GKV. Dazu kommt, dass bei zunehmendem Alter auch die Zahl der chronisch Kranken und Pflegebedürftigen steigen wird. Gemeinsam mit dem technischen Fortschritt bedeutet das klar steigende Kosten bei einer schwindenden Einnahmebasis. Aus diesem Grund ist die Frage nach einer Reform in der Finanzierung wieder stark präsent.

Und die „Bürgerversicherung“ wird vor allem im anstehenden Bundestagswahlkampf ein Thema, mit dem Wähler gewonnen werden sollen.
Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Ist die Bürgerversicherung nun eine gute oder eine schlechte Idee? Und vor allem: was bedeutet sie konkret für die Versicherten und Patienten?

Die Idee

Die Grundidee der Bürgerversicherung, ein Konzept das politisch von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen entwickelt wurde, liegt darin, die gesamte Bevölkerung an der solidarischen Finanzierung einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung zu beteiligen. Dabei soll die ökonomische Leistungsfähigkeit der Bürger möglichst umfassend – also nicht nur auf der Grundlage von Erwerbs- und Ersatzeinkommen – berücksichtigt werden. Hierdurch soll die Finanzierung der Gesundheitsversorgung nachhaltig gesichert werden.

Hierfür sieht das Konzept vor, den versicherten Personenkreis auszuweiten: mit der Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze sollen auch besserverdienende Arbeitnehmer in die GKV eintreten, die Option der privaten Versicherung entfällt faktisch oder reduziert sich auf das Angebot von Zusatzversicherungen. Auch Selbstständige und Beamte sollen in die Versicherungspflicht einbezogen werden. Die beitragsfreie Familienversicherung entfällt, für den nicht erwerbstätigen Ehegatten müssten künftig Beiträge abgeführt werden. Außerdem gilt es, alle Einkommen zu berücksichtigen, d.h. auch Einkünfte aus Vermögen bzw. Vermietung und Verpachtung.

Im neuen gemeinsamen Krankenversicherungsmarkt sollen dann gleiche Bedingungen für alle gelten, ein Nebeneinander unterschiedlicher Kalkulationskonzepte einzelner Versicherer soll es nicht mehr geben. Zwar sollen die privaten Versicherer weiter existieren, jedoch zu modifizierten Bedingungen wie die gesetzlichen Kassen arbeiten. Soweit das Konzept, die konkrete Ausgestaltung zu Art und Ort des sozialen Ausgleichs oder die Art der Beitragsgestaltung der Krankenversicherungen sind aber noch festzulegen.

Die Konsequenzen

Bürgerversicherung hört sich als Schlagwort sehr gut an. Doch müssen die Konsequenzen nicht automatisch auch gut sein. Gleiche Leistung für alle – und doch ist das Budget immer noch beschränkt. Letztlich bedeutet das, dass bei Geldknappheit an der Leistungsschraube gedreht werden könnte. Oder Budgetgrenzen für Ärzte gesenkt werden. Oder eben die Beiträge für die Versicherten steigen.

Wird die Beitragsbemessungsgrenze stark angehoben und andere Einkünfte fließen in die Berechnung ein, wird vor allem die Mittelschicht stärker belastet. Und auch die Zuschüsse aus der Staatskasse belasten letztlich den Bürger, nicht zuletzt dadurch, dass der Staat – denn die Beamten und ein Teil der öffentlich Bediensteten sind auch Teil der GKV – einen monatlichen Arbeitgeberanteil für die Gehälter abführen müsste, was letztlich in der Summe teurer wird als die bisher bezahlte Beihilfe im Krankheitsfall.
Die Abschaffung der Bemessungsgrenze für den Arbeitgeberanteil beim Krankenkassenbetrag würde die Lohnnebenkosten wieder steigen lassen, die künftige Lohnentwicklung dadurch gegebenenfalls bremsen und schlimmsten Fall Stellen gefährden.

Die Überlegungen zur Bürgerversicherung sehen auch eine ausgeweitete Finanzierung des Krankenkassensystems durch Steuermittel vor. Hier besteht ein weiteres Risiko bei diesen Überlegungen – durch die Auswirkungen der Finanzkrise und die Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen.

Ein positives Argument für die Einführung der Bürgerversicherung könnte der reduzierte Verwaltungsaufwand sein. Es bleibt diesbezüglich jedoch abzuwarten, ob die Einheitsversicherung auch einen Abbau der zurzeit rund 155 gesetzlichen Kassen bedeuten wird. Dies mag aus den bisherigen Erfahrungen mit der Bildung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen eher bezweifelt werden. Und ob die Berechnung der Einnahmen so leicht von statten geht, bleibt abzuwarten.

Schon heute geben viele Ärzte zu, dass sie die Behandlung von gesetzlich Versicherten in ihren Praxen mit Privatpatienten „gegenfinanzieren“. Was passiert aber, wenn es diese Privatversicherten nicht mehr gibt? Das Honorar der Ärzte müsste wohl deutlich erhöht werden, wozu aber wahrscheinlich das Geld nicht reicht. Eine Ausdünnung in der Versorgung durch Praxisschließungen könnte die Folge sein.

Unser Fazit

Das System von privater Versicherung und GKV darf nicht zerschlagen werden, sondern muss angepasst werden an den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Finanzmitteln für den Erhalt und Ausbau einer guten Versorgung/ Behandlung/ Betreuung der Bürger. Dazu sind in der Hauptsache jedoch strukturelle Veränderungen erforderlich und nicht nur die Klärung der Einnahmen.

Quelle: DGVP-PM vom 11. April 2013

(Die Veröffentlichung dieses Artikels erfolgt mit freundlicher Genehmigung von © www.adp-medien.de.)

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